Seit mehr als sechs Jahrzehnten steht Kuba unter weitreichenden US-amerikanischen Wirtschafts- und Handelsbeschränkungen. Während die Bevölkerung mit Versorgungsengpässen, Energieproblemen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpft, stellt sich eine grundlegende Frage: Könnten die Vereinten Nationen die Rechtmäßigkeit der US-Sanktionspolitik durch den Internationalen Gerichtshof überprüfen lassen? Der deutsche Völkerrechtler Norman Paech hat dazu einen konkreten juristischen Ansatz ausgearbeitet.
Mehr als 60 Jahre Sanktionen gegen Kuba
Die Beziehungen zwischen Kuba und den Vereinigten Staaten sind seit der kubanischen Revolution von 1959 von tiefgreifenden politischen Konflikten geprägt. Anfang der 1960er-Jahre verhängten die USA umfassende Handelsbeschränkungen, die im Laufe der Jahrzehnte durch weitere Gesetze und Maßnahmen ergänzt wurden.
Bis heute beeinflussen diese Sanktionen Kubas wirtschaftliche Beziehungen zum Ausland. Insbesondere der Zugang zu internationalen Finanzdienstleistungen, Investitionen, Technologien und bestimmten Importgütern wird dadurch erschwert.
Gleichzeitig befindet sich Kuba in einer schweren wirtschaftlichen Krise. Wiederkehrende Stromausfälle, Treibstoffmangel, Engpässe bei Medikamenten und Lebensmitteln belasten den Alltag der Bevölkerung. Die Ursachen dieser Krise sind vielfältig: Neben den US-Sanktionen spielen auch strukturelle Probleme der kubanischen Wirtschaft, politische Entscheidungen und mangelnde Investitionen eine Rolle.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, welche wirtschaftlichen Folgen die Sanktionen haben, sondern auch, ob und in welchem Umfang sie mit dem geltenden Völkerrecht vereinbar sind.
Norman Paech: Ein juristischer Weg zum Internationalen Gerichtshof
Im August 2026 veröffentlichte der deutsche Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech seine Studie „Sanktionen gegen Kuba – Der Weg zum IGH“.
Darin beschäftigt er sich mit der Möglichkeit, die US-Sanktionspolitik gegenüber Kuba einer völkerrechtlichen Prüfung durch den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag zuzuführen.
Paech untersucht insbesondere, ob die wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen grundlegende Prinzipien des internationalen Rechts berühren. Dazu zählen die staatliche Souveränität, das Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten anderer Staaten sowie das Selbstbestimmungsrecht der Völker.
Ein zentraler Bestandteil seines Ansatzes ist die Frage, ob die UN-Generalversammlung den Internationalen Gerichtshof um ein Rechtsgutachten ersuchen könnte.
Damit würde die seit Jahrzehnten überwiegend politisch geführte Auseinandersetzung über das US-Embargo eine zusätzliche juristische Dimension erhalten.
Wie könnte ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof aussehen?
Der Internationale Gerichtshof ist das wichtigste Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Er entscheidet einerseits Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten, sofern die erforderlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Andererseits kann er auf Ersuchen bestimmter UN-Organe und ermächtigter Organisationen Rechtsgutachten zu völkerrechtlichen Fragen erstellen.
Genau hier setzt der von Paech untersuchte Ansatz an.
Die UN-Generalversammlung könnte den Internationalen Gerichtshof um ein Gutachten zu ausgewählten Rechtsfragen im Zusammenhang mit den US-Sanktionen gegen Kuba ersuchen. Für einen solchen Antrag wäre grundsätzlich ein entsprechender Beschluss der Generalversammlung erforderlich.
Ein Gutachtenverfahren hätte einen entscheidenden Unterschied zu einem klassischen zwischenstaatlichen Streitverfahren: Es wäre keine unmittelbare Klage Kubas gegen die Vereinigten Staaten und würde nicht voraussetzen, dass die USA der Zuständigkeit des Gerichtshofs für einen konkreten Rechtsstreit zustimmen.
Allerdings wäre das Ergebnis eines solchen Gutachtenverfahrens grundsätzlich nicht rechtsverbindlich wie ein Urteil in einem zwischenstaatlichen Streitfall.
Dennoch könnten die rechtlichen Feststellungen des Gerichtshofs erhebliches politisches und diplomatisches Gewicht entfalten.
Die Vereinten Nationen kritisieren das US-Embargo seit Jahrzehnten
Die internationale Kritik an den US-Sanktionen ist keineswegs neu.
Seit 1992 befasst sich die UN-Generalversammlung regelmäßig mit Resolutionen, die ein Ende des amerikanischen Wirtschafts-, Handels- und Finanzembargos gegen Kuba fordern. Diese Resolutionen finden seit vielen Jahren breite internationale Unterstützung.
Die Vereinigten Staaten verteidigen ihre Maßnahmen hingegen unter anderem mit außenpolitischen, sicherheitspolitischen und menschenrechtlichen Argumenten.
Die Resolutionen der Generalversammlung sind grundsätzlich nicht rechtlich bindend. Sie dokumentieren jedoch die Haltung eines großen Teils der internationalen Staatengemeinschaft.
Ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs könnte diese politische Debatte um eine juristische Bewertung ergänzen.
Dabei wäre zu prüfen, welche konkreten Maßnahmen gegen welche völkerrechtlichen Verpflichtungen verstoßen könnten. Nicht jede wirtschaftliche Sanktion ist automatisch völkerrechtswidrig; entscheidend sind ihre rechtliche Grundlage, ihre Ausgestaltung und ihre Auswirkungen.
Die humanitäre Dimension: Wer trägt die Folgen?
Im Mittelpunkt der Diskussion stehen auch die Lebensbedingungen der kubanischen Bevölkerung.
Wenn internationale Zahlungswege erschwert werden, Unternehmen aus Sorge vor Sanktionen Geschäfte vermeiden oder der Zugang zu bestimmten Technologien und Gütern eingeschränkt wird, können die Folgen weit über die unmittelbar betroffenen staatlichen Institutionen hinausreichen.
Besonders sensibel sind die Bereiche Energieversorgung, Gesundheitswesen und Lebensmittelversorgung.
Die humanitären Folgen werfen damit eine grundsätzliche Frage auf: Wo liegen die völkerrechtlichen Grenzen wirtschaftlichen Drucks auf einen anderen Staat, insbesondere wenn die Zivilbevölkerung erheblich betroffen ist?
Diese Frage reicht weit über Kuba hinaus. Ein Gutachten könnte auch für die internationale Diskussion über einseitige wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen gegenüber anderen Staaten von Bedeutung sein.
Wer ist Norman Paech?
Norman Paech gehört zu den bekannten deutschen Völkerrechtlern. Er ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft und war von 2005 bis 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages für die Partei Die Linke.
Seit Jahrzehnten beschäftigt er sich mit internationalen Konflikten, dem Völkerrecht, der Rolle der Vereinten Nationen sowie Fragen von Krieg, Frieden und staatlicher Souveränität.
In seiner wissenschaftlichen und politischen Arbeit setzt er sich insbesondere mit der Anwendung des Völkerrechts auf internationale Machtverhältnisse auseinander.
Mit seiner im August 2026 veröffentlichten Kuba-Studie bringt Paech nun einen juristischen Ansatz in die Debatte ein, der eine internationale Überprüfung der amerikanischen Sanktionspolitik ermöglichen könnte.
Könnte ein IGH-Gutachten die US-Politik verändern?
Ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs würde das amerikanische Embargo nicht automatisch aufheben. Ebenso wenig könnte ein solches Gutachten die Vereinigten Staaten unmittelbar zur Änderung ihrer Sanktionsgesetze zwingen.
Seine Bedeutung läge vielmehr in der rechtlichen Bewertung und der daraus möglicherweise entstehenden politischen Wirkung.
Sollte der Gerichtshof bestimmte Maßnahmen als unvereinbar mit dem Völkerrecht beurteilen, könnte dies die diplomatische Position Kubas stärken und den internationalen Druck auf Washington erhöhen.
Zugleich könnte eine solche Stellungnahme als Orientierung für andere Staaten und internationale Organisationen dienen.
Ob es tatsächlich zu einem Gutachtenverfahren kommt, hängt jedoch von politischen Initiativen innerhalb der Vereinten Nationen und der Formulierung der zur Prüfung vorgelegten Rechtsfragen ab.
Kuba, die USA und die Zukunft des Völkerrechts
Der Vorschlag von Norman Paech berührt eine Frage, die über den konkreten Konflikt zwischen Havanna und Washington hinausgeht: Welche Möglichkeiten haben kleinere Staaten, ihre Rechte gegenüber wirtschaftlich und politisch mächtigeren Staaten auf internationaler Ebene geltend zu machen?
Gerade in einer Welt zunehmender geopolitischer Spannungen gewinnt die Diskussion über die Grenzen einseitiger Sanktionen an Bedeutung.
Paechs Studie zeigt einen möglichen Weg auf, diese Auseinandersetzung nicht ausschließlich auf politischer Ebene zu führen, sondern auch durch das höchste Gericht der Vereinten Nationen rechtlich beurteilen zu lassen.
Ob daraus ein tatsächliches Verfahren entsteht, bleibt offen. Die grundlegende Frage aber ist gestellt: Können internationale Rechtsinstitutionen dazu beitragen, auch mächtige Staaten an die Regeln des Völkerrechts zu binden?
Weiterführende Informationen
Video-Interviews mit Norman Paech auf FOKUS CHINA:
Zum Völkermord in Palästina: https://www.youtube.com/watch?v=iRjUX0ei79k&t=495s
Zu Xinjiang: https://www.youtube.com/watch?v=O2yvroXiDDM&t=1718s
Studie von Prof. Dr. Norman Paech: Sanktionen gegen Kuba – Der Weg zum IGH, Hamburg, August 2026.
(C) Norman Paech, Hamburg. Zvg FOKUS CHINA MEDIA GROUP.















